Begleitung bei der Abnahme eines Gemeinschaftseigentums.
Die vorgefundenen Mängel wurden umfangreich dokumentiert und bewertet. Da keine wesentlichen Mängel vorgefunden wurden, wurde eine eine Empfehlung zur Abnahme ausgesprochen. Die Erledigung obliegt dem Bauunternehmer innerhalb einer angemessenen Frist.