Auf´s Dach bekommen
Wer zahlt die Sanierung, wenn die Terrasse (Sondereigentum) über der Eigentumswohnung undicht istWeiterlesen …
Wer zahlt die Sanierung, wenn die Terrasse (Sondereigentum) über der Eigentumswohnung undicht istWeiterlesen …
n! Wir sind verunsichert, über das, was wir vorher unterschreiben sollen. Wir übernehmen doch erst mit der Abnahme unserer Wohnung das Eigentum, also auch das Gemeinschaftseigentum!Weiterlesen …
Wie sieht es bei Erwerb einer Immobilie (WEG) mit den vorgefundenen Mängeln aus?Weiterlesen …
Wir haben vor fast 4 Jahren unsere neue Wohnung bezogen. Nun kam die Hausverwaltung auf uns zu, es müsse eine „Gewährleistungsbegehung“ erfolgen und wir sollten Mängel melden. Hier solle unterschieden werden nach Gemeinschafts- und Sondereigentum. Um das Gemeinschaftseigentum kümmert sich die Verwaltung, Mängel am Sondereigentum sollen wir selbst beim Bauträger anmelden. Was hat es damit auf sich?Weiterlesen …
Kurz bevor die Eigentumswohnung fertig ist, fällt dem Eigentümer auf, dass der Terrassenzugang eine recht hohe Stufe darstellt. Handelt es sich dabei um einen Planungsfehler oder muss das so sein?Weiterlesen …
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